Wohnungseigentumserwaltung

Sie haben Fragen zur Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung?

Rechte und Pflichten als Eigentümer einer Eigentumswohnung können sowohl von den eigenen als auch von den Vorstellungen eines Mieters erheblich abweichen. Deshalb ist es besonders wichtig, zu wissen, was nach dem Wohnungseigentumsgesetz, der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung und der Beschlusslage in Ihrer Eigentümergemeinschaft möglich und zulässig ist.

Nicht selten stellt sich heraus, dass eine jahrelang übliche Handlungsweise in einer Eigentümergemeinschaft rechtswidrig ist. Die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft durch professionelle Partner ist deshalb wichtiger denn je. Wenn Sie Fragen zu Handlungen oder Abrechnungen Ihres Verwalters haben, wenden Sie sich an mich. Wenn es nötig ist, erstelle ich Ihnen auch ein gerichtlich verwertbares Gutachten.

Besonders bei vermieteten Eigentumswohnungen ist es wichtig, dass die vom WEG-Verwalter erstellte Nebenkostenabrechnung so gestaltet ist, dass sie als Grundlage einer Mieterabrechnung oder Sondereigentumsverwaltung nutzbar ist.

Wenn Sie als Verwaltungsbeirat oder Eigentümer auf der Suche nach einem professionellen Wohnungseigentumsverwalter sind, empfehle ich Ihnen die Kontaktaufnahme zur ivwh Immobilienverwaltung Hohenstatt GmbH. Dort ist Ihre Gemeinschaft in guten Händen.